Unsere Vermittlungskriterien zum Wohle der Katzen


Wir möchten, dass es nicht nur Ihnen im Zusammenleben mit Ihren Samtpfoten gutgeht, sondern dass sich auch Ihre Katzen bei Ihnen wohlfühlen. Dafür müssen die Bedürfnisse beider Seiten berücksichtigt werden. Deshalb gelten bei uns die folgenden, eigentlich selbstverständlichen, Vermittlungskriterien:

  • Katzenbabies, die von ihrer Mutter großgezogen werden, lernen in den ersten 3 Monaten nicht nur von ihren Geschwistern, sondern auch sehr viel von der Mutter. Darüber hinaus benötigen sie deren Zuwendung und Muttermilch, um sich optimal zu entwickeln. Kleine Katzen werden daher erst mit der 13. Woche von der Mutter getrennt und vermittelt. Alles andere wäre nicht artgerecht.

  • Katzenbabies, die mit der Flasche großgezogen wurden (sog. Handaufzuchten) werden frühestens mit 10 Wochen und ausschließlich in Wohnungshaltung (gerne mit gesichertem, d.h. eingenetztem Balkon) vermittelt, da sie sehr auf den Menschen fixiert sind.

  • Kleine Katzen lernen viel voneinander, sozialisieren sich gegenseitig und brauchen sich. Auch das gegenseitige Putzen ist eine soziale Handlung, die für die Kleinen von großer Bedeutung ist. So wichtig die Zuwendung, das Futter und die Liebe, die ein Mensch einem Katzenkind geben kann, auch ist, sie reichen nicht aus. Ein Mensch kann einer kleinen Katze den Partner nicht ersetzen. Deshalb werden kleine Katzen bis zu einem Alter von 6 Monaten entweder nur zu zweit vermittelt oder dann allein, wenn im neuen Zuhause bereits eine jüngere Katze lebt.

  • Erwachsene Katzen werden mit zunehmenden Alter ruhiger, ihr Spieltrieb lässt nach. Sie sind dann von einem einzelnen Katzenbaby, das sehr viel herumtoben und spielen möchte, nur noch angenervt. Die ältere Katze bekommt Stress, weil sie ihre Ruhe haben möchte, aber von der Kleinen permanent zum Spielen aufgefordert wird. Die jüngere Katze bekommt Stress, weil ihr die Spielgefährtin/der Spielgefährte fehlt. Aus diesem Grund vermitteln wir eine einzelne kleine Katze nur zu einer bereits vorhandenen Katze, wenn diese nicht älter als ca. 3-4 Jahre ist.

  • Katzen in Wohnungshaltung, egal welchen Alters, werden, wenn im neuen Zuhause alle Vollzeit berufstätig sind, nur zu zweit vermittelt. Eine Einzelhaltung in der Wohnung ist nicht zu verantworten, wenn das Tier 6 Stunden und mehr am Stück allein ist.

  • Uns ist nicht nur an einem schönen, sondern auch an einem langen Leben unserer zur Vermittlung stehenden Samtpfoten gelegen. Wir vermitteln daher keine Freigängerkatzen in ein Zuhause, das an oder in unmittelbarer Nähe einer Hauptverkehrsstraße, Durchgangsstraße, Landstraße oder vielbefahrenen Straße liegt, da die Gefahr, überfahren zu werden, zu groß ist. Leider ist eine Katze auch in einer 30er Zone oder in einer ruhigen Seitenstraße auf dem Land nicht 100%ig davor gefeit, unter ein Auto zu geraten, aber die Wahrscheinlichkeit ist um ein vielfaches geringer als an den o.g. Straßen.

  • Wir vermitteln nur dann in einen Mehrpersonenhaushalt, wenn alle Familienmitglieder damit einverstanden sind, dass ein neuer Mitbewohner einzieht.

  • Wir bringen alle Katzen in ihr neues Zuhause, um uns vor Ort einen Eindruck zu verschaffen und Ihnen ggf. noch Tipps zu geben und mit Rat und Tat zur Seite stehen zu können.

  • Wir vermitteln unsere Katzen nur mit Vermittlungsvertrag und Schutzgebühr. Die Schutzgebühr ist notwendig, damit wir sichergehen können, dass das Tier nicht völlig unüberlegt angeschafft wird, aber auch wegen der enorm hohen Tierarztkosten, die wir für die Fund- und teilweise auch Abgabekatzen aufbringen müssen. Wir finanzieren uns über diese Schutzgebühren, über Mitgliedsbeiträge und Spenden.

  • Wenn Sie sich entscheiden, einer von uns zur Vermittlung stehenden Katze ein neues Zuhause zu schenken, verpflichten Sie sich, die Katze mit hochwertigem Nassfutter zu ernähren (oder gern auch zu barfen). Eine Katze ausschließlich mit Trockenfutter zu füttern ist nicht artgerecht. Katzen sind ursprünglich Wüstentiere, die ihre Flüssigkeit überwiegend aus dem Futter, aber kaum durch Trinken aufnehmen. Wie der Name schon sagt, ist Trockenfutter trocken - es enthält im Schnitt nur ca. 10% Wasser (Nassfutter enthält im Schnitt ca. 80-82% Wasser!), so dass die Katzen auf Dauer von Trockenfutter Nierenprobleme bekommen können. Viele Trockenfuttersorten enthalten darüber hinaus sehr viele Kohlenhydrate, z.B. in Form von Getreide. Dies ist nicht artgerecht, da Katzen reine Fleischfresser (Carnivoren) sind. Von Futter mit hohem Zuckeranteil können Katzen im Alter Diabetes bekommen.

  • Wenn Sie sich entscheiden, kleinen Katzen ein neues Zuhause zu schenken, verpflichten Sie sich, die Tiere - egal, ob männlich oder weiblich - im Alter von ca. 5-6 Monaten kastrieren und kennzeichnen und uns eine entsprechende Bescheinigung vom Tierarzt zukommen zu lassen. Dies nicht nur, weil in vielen Städten und Gemeinden Kastrationspflicht besteht (z.B. in Oldenburg und im gesamten Landkreis Ammerland), sondern weil das Katzenelend einfach viel zu groß ist. Aus diesem Grunde müssen auch von uns in reine Wohnungshaltung vermittelte Katzen und Kater kastriert werden. Vor der Kastration dürfen die Tiere nicht nach draußen gelassen werden.

  • Wenn Sie eine kastrierte Freigängerkatze aufnehmen, müssen Sie sie 4-6 Wochen im Hause lassen, ehe sie das erste Mal nach draußen darf. Dies ist notwendig, damit die Katze lernt, wo sie jetzt Zuhause ist.

Wenn Sie Fragen haben, nehmen Sie gerne mit uns Kontakt auf unter Tel. 0441-36189985 oder info@sos-samtpfoten-nordwest.de.